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Belastungsgrenze für Zuzahlungen

12.30.2017

Einige Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind mit Zuzahlungen seitens des Versicherten belegt. Diese Zuzahlungen sind gedeckelt. D.h., dass Zuzahlungen nur bis zu einem gewissen Betrag geleistet werden müssen. Dieser Betrag liegt bei 2% des Jahresbruttoeinkommens. Bei chronisch Kranken liegt er bei 1%.

Bevor die Belastungsgrenze errechnet wird, werden gewisse Beträge abgezogen. Diese sogenannten Freibeträge werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt.

Für das Jahr 2018 steigt der Freibetrag für den ersten Familienangehörigen von 5.355 Euro auf 5.481 Euro, für jeden weiteren Angehörigen von 3.570 Euro auf 3.654 Euro, der Kinderfreibetrag steigt 2018 von 7.356 Euro auf 7.428 Euro.



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