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Das neue Entlassmanagement

09.19.2017

Zum 1. Oktober 2017 tritt der Rahmenvertrag Entlassmanagement in Kraft, der durch den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft geschlossen wurde.

Was geschieht durch diesen Vertrag? – Für den Patienten ergibt sich mehr Sicherheit hinsichtlich einer adäquaten und lückenlosen Nachversorgung im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Dies soll durch eine engere Zusammenarbeit von Krankenkasse und Krankenhaus gesichert werden.

Vorab müssen jedoch die Patienten dem Entlassmanagement zustimmen. Sofern sich während des Krankenhausaufenthalts ein Nachsorgebedarf ergibt, der genehmigungspflichtige Leistungen umfasst, sind die Krankenhäuser verpflichtet die Krankenkassen frühestmöglich zu informieren, bevor sie einen Leistungserbringer kontaktieren. Genehmigungspflichtige Leistungen sind z.B. häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel oder eine Haushaltshilfe.

Was passiert, wenn der Patient dem Entlassmanagement nicht zustimmt?

Sollte ein Nachsorgebedarf bestehen, aber der Patient möchte keine Unterstützung seitens der Krankenkasse und/oder des Krankenhauses, so kann es zu Lücken bzw. Verzögerungen in der Nachversorgung kommen. Im Ernstfall kann z.B. die Pflege des Patienten nicht sichergestellt werden.

(Stefanie Koch, 2017)



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