Startseite > Über uns > Blog > Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

12.30.2017

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Im Jahr 2017 sind die Löhne und Gehälter in Deutschland gestiegen. Aufgrund dessen wurde die Beitragsbemessungsgrenze neu errechnet.

Ab 2018 sind die Änderungen wie folgt:

  • Eine Steigerung von 52.200 Euro im Jahr 2017 auf 53.100 Euro 2018
  • Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze steigt von 4.350 Euro auf 4.425 Euro

 



Konversation wird geladen