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Neue Ermittlung der Qualitätssicherung! - Pflegenoten abgesetzt, „A“ ist das neue „1 = Sehr gut“

11.04.2019

Seit 2009 werden ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Kran­ken­ver­siche­rung (MDK) geprüft. Dabei wurde bei jeder Prüfung eine Gesamtnote von 1 = Sehr gut bis hin zu 5 = mangelhaft vergeben. Nicht nur, dass dieses System eher an das klassische Schulbenotungssystem erinnert, es wurde stets kritisiert. Ab November 2019 soll sich dieses System ändern, so wurde es ein Jahr vorher im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz verabschiedet.

Seit Oktober 2019 werden Daten gesammelt, ab November sollen die ersten Heimprüfungen starten. Dieses neue Konzept wurde in Kooperation mit der Universität Bielefeld und dem Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA) in Göttingen geschaffen. Die Umsetzung erfolgt nun unteranderem über den Spitzenverband der Krankenkassen. Pflegenoten werden nun durch neue Indikatoren der Qualitätsprüfung ersetzt, sowie neben der eigentlichen externen Prüfung in der Einrichtung auch um eine interne Prüfung erweitert. Was bedeutet dieses zweistufige Verfahren?

1.     Die interne Prüfung, selbst durchgeführt durch die Pflegeeinrichtung. 

In zehn verschiedenen Datenarten sollen die Einrichtung Eigeninitiative ergreifen und die Daten selbst ermitteln und zusammenfassen. Unteranderem zählen zu den Indikatoren der Erhalt und die Förderung von Selbstständigkeit, den  Schutz von gesundheitlichen Belastungen oder die Dokumentation der Unterstützung bei individuellen Bedürfnissen. Letzteres könnte bspw. das eigene Schmerzempfinden der Patienten sein. 
Diese Datenerhebung soll halbjährig erfolgen und der Auswertungsstelle berichtet werden. So können im ersten Verfahren bereits Durchschnittswerte ermittelt werden. Das lässt eine effektivere Vergleich- und Bewertbarkeit der Einrichtungen zu.

2.     Die externe Prüfung, der MDK kontrolliert die Einrichtung.

Im Vergleich zur internen Prüfung erfolgt die Externe nur alle 14 Monate für jeweils einen Tag. Sollten sich die Einrichtungen an die Vorgabe halten und die Datenerhebung  zwei Mal im Jahr ermittelt haben, wird diesen Einrichtungen ab sofort einen Tag „Vorbereitung“ geschenkt. Es werden auch nur neun Patienten begutachtet. Sollten sich die Einrichtung jedoch nicht an die Vorgaben halten, ist weiterhin eine unangekündigte Prüfung möglich. Auch bei den Indikatoren hat sich etwas verändert. In nun 24 Kriterien soll die Einrichtung geprüft werden, darunter fallen bspw. die Mobilität und Selbstversorgung, sowie der Umgang des Pflegepersonals mit Patienten unter verschiedenen Voraussetzungen, bzw. in verschiedenen Situationen. Besonders wichtig wird auch die Prüfung der Umsetzung der ärztlichen Verordnungen sein. 

Ziel des Zweistufen-Systems ist es die Qualität in den Einrichtungen besser dokumentieren zu können und insbesondere dem Verbraucher/Betroffenen die Bewertung verständlicher zu machen.  Im Sommer 2020 können Betroffene die bereits ermittelten Beurteilungen auf der entsprechenden Webseite der Pflegekasse nach lesen. Bis zum Jahresende sollen alle vollstationären Heime nach den neuen Kriterien geprüft worden sein.

Wie erfolgt die Bewertung?

Abschließend, nach beiden Prüfungen werden die Daten ausgewertet. Nicht mehr nach Noten sondern in Kategorien sollen die Einrichtungen bewertet werden. Neu ist ebenfalls, dass es keine Gesamtnoten mehr geben wird. Dies sei wissenschaftlich kaum möglich, da jedes Kriterium anders gewichtet ist. Die 24 Indikatoren werden nun wie folgt bewertet:

a.   A = Keine Auffälligkeiten (das ehemalige „Sehr gut“)

b.   = Auffälligkeiten, die jedoch keine negative oder risikohafte Erwartung für die Patienten darstellt

                (sozusagen wie „gut“ bis „befriedigend“)

c.   C = Auffälligkeiten, die ein Risiko negativer Folgen für Patienten darstellt (vergleichbar mit „ausreichend“)

d.   D = Defizit, mit bereits eingetroffenen negativen Folgen für die Patienten 

                (definitiv „mangelhaft“)

Diese ABCD-Analyse soll jeden Bereich abdecken. Patienten und Angehörige sollen sofort erkennen können, das A für eine gute Versorgung und D für eine fehlende Unterstützung, bzw. Unterversorgung in diesem Bereich steht. Die neuen MDK-Prüfungen sollen nun eine Beratungsfunktion bekommen. Nach der Auswertung soll die Einrichtung ein abschließendes Gespräch bekommen, wo Defizite und ihre Verbesserung besprochen wird.

Sobald eine MDK-Beurteilung online ist, kann die Einrichtung zusätzliche Daten angeben. Das sind im Wesentlichen Zimmergröße, oder ob eine Balkon oder Garten vorhanden ist.  Auch mit welchem Arzt die Einrichtung kooperiert, kann angegeben werden. 

Gesundheitsminister Spahn sieht optimistisch in die Zukunft. Er freut sich über die Umsetzung und Einführung des zweistufen Verfahrens. Den Schutz der Patienten stehe an oberster Stelle, dazu zählt auch eine korrekte und verständliche Auskunft über die bewohnte Pflegeeinrichtung. Für den ambulanten Pflegedienst sind ebenfalls Pilotprojekte in Aussicht. 



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