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Pflegereform - was sich bisher getan hat

07.08.2017

Eine erste Bilanz seit Einführung der Pflegereform zu Beginn des Jahres 2017 fällt positiv aus. Im April erhielten 80.000 mehr Menschen zusätzliche Pflegeleistungen.

Das neue Begutachtungssystem teilt die Pflegebedürftigen nicht wie zuvor in 3 Pflegestufen ein sondern in 5 Pflegegrade. Dies führt dazu, dass mehr Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Vor allem Demenzkranke profitieren von dem neuen System. Rund 2,9 Millionen Menschen wurden neu eingestuft. Viele wurden ganz automatisch in die neuen Pflegegrade überführt.

Karl-Josef Laumann von der CDU, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, zieht eine positive Bilanz und spricht von einer „nahezu optimalen Systemumstellung“.

222.000 Menschen wurden von den MDK-Gutachtern nach dem neuen System begutachtet. Dabei wurden 84% ein Pflegegrad zuerkannt. Etwa 57.000 Pflegebedürftige wurden seit Jahresbeginn höhergestuft.

Bislang galt eine 25-Tage-Frist für die Gutachten. Diese Regel wurden vorübergehend ausgesetzt, da klar war, dass auf die MDK-Gutachter mehr Arbeit zukommt. Aktuell muss der Pflegebedürftige etwa vier bis sechs Wochen auf das Gutachten warten. Jedoch geht den Betroffenen kein Geld verloren. Es gilt das Antragsdatum, sodass die Zahlungen auch rückwirkend stattfinden. In dringenden Fällen gilt die Ein-Wochen-Frist. 2018 kehrt der MDK dann wieder zu der 25-Tage-Regelung zurück.

(Stefanie Koch, 2017)


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