Alles auf einen Blick:
Häufig gestellte Fragen
Außerklinische Beatmung ermöglicht beatmeten Klient*innen, nach Krankenhausaufenthalten in vertrauter Umgebung zu bleiben, während sie rund um die Uhr von Fachpersonal betreut werden.
Die 24-Stunden-Versorgung bedeutet, dass rund um die Uhr ausgebildetes Pflegefachpersonal in der Wohnung der Klientinnen ist, um alle pflegerischen Bedürfnisse zu erfüllen. Unser Team kümmert sich um alles, von der Beatmungsmaschine bis zu den Vitalwerten, und respektiert dabei die Privatsphäre der Klient*innen. Diese Art der Pflege bietet höchste Qualität und ist oft kostengünstiger als ein Aufenthalt in einem Pflegeheim.
Ein Pflegegrad sollte beantragt werden, sobald festgestellt wird, dass man aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen voraussichtlich mehr als sechs Monate Unterstützung im Alltag benötigt. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, damit die Unterstützung rechtzeitig gewährt werden kann. In der Regel wird der Antrag bei der Pflegekasse gestellt, die dann eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) organisiert, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen.
Wir unterstützen den reibungslosen Übergang von der Klinik in die Wohngemeinschaft für Intensivpflege. Bei der Entlassungsplanung wird zunächst der Pflegebedarf Klient*innen bewertet und eine passende WG ausgewählt. Nach Kontaktaufnahme mit der WG und einer potenziellen Besichtigung werden die nötigen Anträge bei den Kranken- und Pflegekassen gestellt. Gemeinsam mit der Klinik legen wir dann einen Entlassungstermin fest und koordinieren im Vorfeld alle nötigen Vorbereitungen. Ein detaillierter Pflegeplan wird vom Pflegedienst der WG erstellt und mit den behandelnden Ärzt*innen im Krankenhaus abgestimmt. Eine Eingewöhnungsphase folgt, in der sich der / die Klient*in an die neue Umgebung gewöhnt und der Pflegeplan weiter angepasst wird, um eine kontinuierliche und hochwertige Pflege sicherzustellen.
Eine Verordnung ist eine von den Krankenkassen festgelegtes Formular, auf dem der / die zuständige Arzt / Ärztin, Art und Dauer der zu erbringenden Leistung verschreibt. Das gilt für alle behandlungspflegerischen Leistungen (SGB XI), wie z. B. die Gabe von Insulinspritzen bis zum Erbringen von einer 24-Stunden-Intensivbetreuung. Der / die Arzt / Ärztin stellt die Verordnung für ein Quartal oder ein ganzes Jahr aus und anschließend wird diese von der Krankenkasse genehmigt.
Die passgenaue Abstimmung mit Klinik, Ärzt*innen, Krankenkasse und Hilfsmittellieferanten ist ein sehr komplexer Vorgang, dem sich viele nicht gewachsen fühlen. Unser erfahrenes Fachpersonal behält den Überblick und sorgt dafür, dass der gesamte Schriftwechsel im Sinne der Klient*innen zuverlässig erledigt wird. Wir kümmern uns um alle Genehmigungen und Bestellungen, während sich die Klient*innen in Ruhe auf den Transfer in die heimische Umgebung konzentrieren kann.
Für die 24-Stunden-Intensivbetreuung benötigen wir vorab die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse für die Kostenübernahme. Nur so können wir unsere Klient*innen vor unnötige Kosten schützen. Aber auch hier gilt: Wir kümmern uns um unsere Klient*innen und ihre Anliegen.
Die Hilfsmittel werden von unterschiedlichen Anbietern, wie z. B. Sanitätshäusern, bereitgestellt und zum / zur Klient*in geliefert. Die Kosten sowie die Entscheidung über die Wahl des Hilfsmittelanbieters liegen bei der Krankenkasse.
Der Hilfsmittelbedarf ist immer individuell zu beurteilen. Unser Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite.
Der Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Die Pflegekasse ist Ihrer Krankenversicherung angeschlossen. Dort fordern Sie telefonisch ein Antragsformular an. Die Pflegekasse schickt Ihnen dieses Formular zu. Sie füllen dieses Antragsformular aus und schicken es wieder an die Pflegekasse zurück. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antragformulars.
Bei der Bemessung des notwendigen Pflegegrades unterscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Zukunft zwischen 6 Modulen.
Wenn sich die Pflegesituation eines Versicherten ändert oder sich sein Gesundheitszustand verschlechtert, kann eine Neubewertung des Pflegegrades erforderlich sein. Die Überleitung in die neuen Pfleggrade erfolgt automatisch, daher ist kein neuer Antrag erforderlich. Nach der Überleitung in den neuen Pflegegrad erhalten Sie einen neuen Bescheid, der Sie über Ihren aktuellen Status informiert.