Komfortables Wohnen
in der schönen WG Soest-Ostönnen!
Die Hirschel Pflegedienste haben im Juni 2019 eine neue Intensivpflege- und Beatmungswohngemeinschaft in einem Gebiet mit reicher Siedlungstradition gegründet, das auch die bekannte Sankt-Andreas-Kirche beherbergt.
Die Wohngemeinschaft bietet Platz für 12 Bewohner*innen in liebevoll eingerichteten, möblierten Zimmern, die jeweils mit einem barrierefreien Bad und einer Rufanlage ausgestattet sind. Die Zimmer können nach Wunsch individuell gestaltet werden, um ein Gefühl von Zuhause zu schaffen. Eine Hauswirtschafterin sorgt für das leibliche Wohl der Bewohner*innen und berücksichtigt dabei individuelle Wünsche und Vorgaben. Zusätzlich stehen eine Küche und zwei Gemeinschaftsräume zur Verfügung, die für soziale Aktivitäten und gemeinsame Mahlzeiten genutzt werden können.
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Häufig gestellte Fragen
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Wohnform, die privates Wohnen mit Versorgungssicherheit kombiniert. Gesetzgeber und Pflegeversicherung verlangen jedoch ausdrücklich eine Unterscheidung zwischen einer Wohngemeinschaft und der vollstationären Vollversorgung wie in einem Heim. Deshalb bietet unsere Wohngemeinschaft KEINE Vollversorgung wie in einem Heim. Eine Wohngemeinschaft lebt davon, dass sich die Bewohner*innen, deren Angehörige und gesetzlichen Vertreter am gemeinschaftlichen Leben der Wohngemeinschaft beteiligen – sowohl durch aktives Tun als auch durch Mitwirkung und Mitbestimmung bei Entscheidungen. Deshalb ist es notwendig, dass Sie sich in die Gemeinschaft einbringen und zum Zusammenleben beitragen.
Der Pflegedienst Hirschel Pflegedienste ist anerkannt durch die Pflege- und Krankenkassen und hat dementsprechende Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen.
Unser Pflegeverständnis und Qualitätsmanagement sind ausführlich in unserem gesonderten Pflegekonzept beschrieben, das wir interessierten Personen gerne aushändigen. Das unserer Pflege zugrunde liegende wissenschaftliche Pflegemodell ist das Modell nach Professor Monika Krohwinkel: „Aktivitäten und Erfahrungen des täglichen Lebens“ (AEDL). Wir erbringen Ihre individuell benötigten pflegerischen Leistungen nach dem anerkannten aktuellen wissenschaftlichen Stand pflegerischer Erkenntnisse. Die Planung der Pflege erfolgt möglichst mit Ihnen gemeinsam und einer Person Ihres Vertrauens. Alle durchgeführten Leistungen dokumentieren wir. Auf Wunsch können Sie jederzeit Einsicht in Ihre Pflegedokumentation nehmen. Falls erforderlich, können wir Ihnen auch Kopien erstellen. Sprechen Sie hierzu einfach unsere Fachbereichsleitung an. Bei Veränderungen Ihres Pflegebedarfs passen wir unsere Leistungen Ihrem veränderten Bedarf an.
Wir erbringen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, wie die 24h Betreuung bei Tracheostoma, oder bei außerklinischer Beatmung Wichtig ist, dass Ihr*e Hausarzt/Hausärztin Ihnen die benötigten Leistungen verordnet hat. Die Versorgung erfolgt durch Pflegefachkräfte. Ihre Medikamente werden in einem Schrank im Dienstzimmer der Wohngemeinschaft sicher verwahrt.
Ihre Pflege und Betreuung in unserer Wohngemeinschaft wird unter ständiger Verantwortung unserer Pflegedienstleitung (PDL) durchgeführt. Die Vertretung der leitenden PDL wird ebenfalls von einer Pflegefachkraft wahrgenommen.
Die hauswirtschaftliche Versorgung in unserer Wohngemeinschaft steht unter der Verantwortung einer Hauswirtschaftsfachkraft.
Daneben wird unsere Wohngemeinschaft von speziell geschulten Pflegefachkräften für außerklinische Beatmung betreut, die unter der fachlichen Anleitung unserer Fachbereichsleitung tätig werden.
Unsere Wohngemeinschaft ist ausgerichtet auf das gemeinschaftliche Leben von schwer vorerkrankten, intensivpflegerisch zu versorgenden Personen. Intensivpflege steht für Patienten mit einem Tracheostoma oder mit einer außerklinischen Beatmung.
Die Wohnung unserer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (WG) befindet sich in Duisburg, im Stadtteil Großenbaum in der Angermunder Str. 27 und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln einfach zu erreichen. Die medizinische Versorgung vor Ort ist gut. Allgemein- und Fachärzte sowie Krankengymnasten sind verkehrsgünstig erreichbar. Sowohl eine Apotheke als auch ein Sanitätshaus befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
Eine Bus- und S-Bahnhaltestelle mit Anbindung an den Duisburger Hauptbahnhof und an die Stadtmitte liegt in einer Entfernung von ca. 300 m. Ein Supermarkt befindet sich ca. 100 m von der Wohngemeinschaft entfernt. Der wöchentliche Wochenmarkt sowie ein Restaurant sind ebenfalls in 5 Minuten fußläufig erreichbar. Die evangelische Kirchengemeinde Großenbaum-Rahm und die katholische Kirche „Sankt Franziskus“ liegen in unmittelbarer Nachbarschaft.
Die Wohnung der Wohngemeinschaft wurde im Jahr 2014 gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung und der aufgrund dieser Verordnung erlassenen Vorschriften erbaut. Im Erdgeschoss befindet sich unsere Wohngemeinschaft für intensivpflichtig zu betreuende, pflegebedürftigen Erwachsenen. Die Erwachsenen Wohngemeinschaft bietet Platz für drei Bewohner*innen.
Der zentrale Eingangsbereich im Erdgeschoss entspricht Aspekten zusätzlicher objektiver und subjektiver Sicherheit. Er ist barrierefrei betretbar und befahrbar und bietet außerdem für Rollstuhlfahrer*innen oder für den Transport sperriger Gegenstände einen ausreichenden Manövrierraum.
Die Wohnung unserer Wohngemeinschaft umfasst eine Gesamtfläche von rund 166 qm, mit insgesamt drei 18 bis 20 qm großen Einzelzimmern. Jedes Zimmer ist zusätzlich mit einem barrierefreien Duschbad mit WC ausgestattet. Alle Zimmer (Einzelzimmer und Gemeinschaftsräume) verfügen über einen Rundfunk- und Fernsehempfang sowie einen Telefon- und Internetanschluss. Die Fläche der Gemeinschaftsräume ist großzügig konzipiert und bietet mit 45 qm den Nutzern Raum zur Begegnung, für gemeinsame Hauswirtschaft, Freizeitaktivitäten und sonstige tagesstrukturierende Aktivitäten.
Für die ständig anwesenden Pflegefachkräfte steht ein Dienstzimmer zur Verfügung, damit die Bewohner*innen durch die Anwesenheit externen Personals nicht in ihrer Lebensgestaltung eingeschränkt werden.
Der Unterschied einer Wohngemeinschaft zum Heim ergibt sich unter anderem dadurch, dass in einer Wohngemeinschaft gerade keine Vollversorgung unter ausschließlicher Verantwortung des Betreibers erfolgt. Vielmehr setzt das Wohnen in einer Wohngemeinschaft voraus, dass sich die dortigen Bewohner*innen und ggf. deren Angehörige und gesetzlichen Vertreter aktiv an der Gestaltung des Alltagslebens beteiligen, sowohl durch selbstbestimmte Entscheidungen als auch durch aktives Tun. Dies zeigt sich insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, also dem Einkaufen, Kochen, Putzen und Waschen.
Die grundsätzlichen Entscheidungen darüber, wie die gemeinschaftliche hauswirtschaftliche Versorgung gestaltet wird, erfolgt durch die Nutzer*innen, üblicherweise durch Beschlüsse der Nutzerversammlung. Dazu gehört auch die Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang und Inhalt der gemeinsamen Mahlzeiten oder Art und Umfang der Reinigung der Gemeinschaftsflächen. Die Nutzergemeinschaft kann auch darüber entscheiden, ob und welche an einen externen Dienstleister übertragen werden sollen.
Die Nutzergemeinschaft der Wohngemeinschaft für Intensivpflege entscheidet, ob die gemeinschaftliche hauswirtschaftliche Versorgung durch den Pflegedienst Hirschel Pflegedienste übernommen wird. Die Durchführung der hauswirtschaftlichen Leistungen erfolgt unter der Prämisse, dass sich die WG Bewohner*innen an der gemeinschaftlichen hauswirtschaftlichen Versorgung regelmäßig und umfassend beteiligen.
Für die Reinigung Ihrer privaten Räume und das Waschen der privaten Wäsche sind Sie selbst, ggf. mit Unterstützung Ihrer Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter, verantwortlich. Es steht Ihnen frei, externe Dienstleister, u. a. den Pflegedienst Hirschel Pflegedienste damit zu beauftragen, individuelle hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen durchzuführen.
Auf Beschluss der Nutzergemeinschaft werden in der Regel zwei Wochen im Voraus gemeinschaftlich, zusammen mit unserer Hauswirtschaftsfachkraft, ein Wochen-Speiseplan und die zugehörige Einkaufsliste erstellt.
Damit wir Sie optimal in der Wohngemeinschaft betreuen können, bitten wir Sie, uns einige Dinge im Vorfeld zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören:
- Der Bescheid über die Pflegeeingraduierung (wenn vorhanden)
- Ein Bescheid über die Bewilligung von Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI (wenn vorhanden)
- Ggf. die Kostenzusage des Sozialamts,
- Der Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht in Kopie (wenn vorhanden; auf aktuelle Gültigkeit achten)
- Der Behindertenausweis in Kopie (wenn vorhanden)
- Der Personalausweis in Kopie (wenn vorhanden)
- Der Biografiebogen (bekommen Sie von uns zum Ausfüllen)
- Ärztlicher Fragebogen, unter anderem Übersicht über alle bei Ihnen bekannten Diagnosen, Hausarzt und ggf.
- Übersicht über mitbehandelnde Fachärzte
- Besonderheiten, zum Beispiel Herzschrittmacherpass, Allergiepass
- Eine Übersicht über Hilfsmittel, zum Beispiel Brille, Rollator, Zahnprothese
- Den Nachweis über die Zuzahlungsbefreiung
Freie Kapazitäten:
Kapazität: 9 Plätze
Frei: 1 Platz
Anica Dreßler
Überleitmanagerin
Ihre Ansprechperson für Rückfragen und weitere Informationen.
- 0800 306 550 02
- ueberleitung@deutschefachpflege.de
- Anica Dreßler
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