Unsere Wohngemeinschaften
Ein Leben in einer betreuten Wohngemeinschaft verbindet individuelle und professionelle Versorgung rund um die Uhr und stellt eine schöne Alternative zu einer Klinik dar. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unseren Bewohner*innen ein privates Umfeld zu schaffen. Gleichzeitig fördern wir das gesellschaftliche Zusammenleben. So bleiben unsere Bewohner*innen selbstbestimmt, nehmen aktiv am Leben teil und können sich auf qualitative Betreuung und Pflege verlassen.
Wohngemeinschaften:
Hier finden Sie einen Überblick über die freien Plätze in unseren Wohngemeinschaften. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne.
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Häufig gestellte Fragen
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Wohnform, die privates Wohnen mit Versorgungssicherheit kombiniert. Gesetzgeber und Pflegeversicherung verlangen jedoch ausdrücklich eine Unterscheidung zwischen einer Wohngemeinschaft und der vollstationären Vollversorgung wie in einem Heim. Deshalb bietet unsere Wohngemeinschaft KEINE Vollversorgung wie in einem Heim. Eine Wohngemeinschaft lebt davon, dass sich die Nutzer, deren Angehörige und gesetzlichen Vertreter am gemeinschaftlichen Leben der Wohngemeinschaft beteiligen – sowohl durch aktives Tun als auch durch Mitwirkung und Mitbestimmung bei Entscheidungen. Deshalb ist es notwendig, dass Sie sich in die Gemeinschaft einbringen und zum Zusammenleben beitragen.
Unsere Wohngemeinschaft ist ausgerichtet auf das gemeinschaftliche Leben von schwer vorerkrankten, intensivpflegerisch zu versorgenden Personen. Intensivpflege steht für Klient*innen mit einem Tracheostoma oder mit einer außerklinischen Beatmung.
Das Haus unserer ambulant betreuten Wohngemeinschaft befindet sich in 59494 Soest, im Stadtteil Ostönnen, Sieveringer Kirchweg 4, und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln einfach zu erreichen.
Die medizinische Versorgung vor Ort ist gewährleistet durch das Marienkrankenhaus, Widumgassse 5 in 59494 Soest und eine Praxis für Allgemeinmedizin, die sich in unmittelbarer Umgebung befindet. Das Marienkrankenhaus verfügt über eine Abteilung der Pneumologie und eine Weaningeinheit. Eine Apotheke ist mit dem Auto in fünf Minuten zu erreichen. Ein Busbahnhof mit Anbindung an die Stadtmitte und an die Stadt Werl liegt in einer Entfernung von 50 Metern. Ein Supermarkt ist mit dem Auto innerhalb von fünf Minuten zu erreichen. Die evangelische „St. Andreas-Kirche“ liegt in unmittelbarer Nachbarschaft.
Das Haus der Wohngemeinschaft für Intensivpflege wurde 2019 gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung und der aufgrund dieser Verordnung erlassenen Vorschriften erbaut. Auf zwei Etagen können bis zu zwölf betroffene Pflegebedürftige versorgt werden. Die dazugehörige, sehr geräumige Terrasse in der ersten Etage steht den Bewohner*innen der Wohngemeinschaft zur Verfügung.
Der zentrale Eingangsbereich entspricht Aspekten zusätzlicher objektiver und subjektiver Sicherheit. Er ist barrierefrei betretbar und befahrbar, bietet außerdem für Rollstuhlfahrer*innen oder für den Transport sperriger Gegenstände einen ausreichenden Manövrierraum. Im Eingangsbereich befindet sich ein barrierefrei nutzbarer Aufzug.
Die Wohnung unserer Wohngemeinschaft umfasst eine Gesamtfläche von 707 Quadratmetern, zuzüglich Terrasse und die Balkone im ersten Obergeschoss, mit insgesamt 14 bis 20 Quadratmeter großen Einzelzimmern. Jedes Zimmer ist zusätzlich mit einem barrierefreien Duschbad und WC ausgestattet. Alle Zimmer (Einzelzimmer und Gemeinschaftsräume) verfügen über einen Rundfunk- und Fernsehempfang sowie einen Telefon- und Internetanschluss. In allen einzelnen Wohnräumen, in den Gemeinschaftsräumen und Bädern sind die technischen Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme einer Notrufanlage vorhanden. Die Gemeinschaftsräume befinden sich im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss, sie bieten den Bewohnern Raum zur Begegnung, für gemeinsame Hauswirtschaft, Freizeitaktivitäten und sonstige tagesstrukturierende Aktivitäten. Über den Wohnraum ist die großzügige Terrasse und im ersten Obergeschoss der Balkon erreichbar.
Die Gemeinschaftsräume (gemeinschaftlicher Wohnbereich, Küche und Essraum) bilden ein familiäres Umfeld, laden zu geselligem Miteinander und Aktivitäten ein, ermöglichen zugleich durch einzelne Ruhezonen Distanz, ohne dass sich einzelne Bewohner*innen auf ihre Zimmer zurückziehen müssen. So hat man Teil am Geschehen in der Wohngemeinschaft.
Der Pflegedienst Hirschel Pflegedienste GmbH, Saarnerstr. 18a, 47269 Duisburg, ist anerkannt durch die Pflege- und Krankenkassen und hat dementsprechende Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen. Unser Pflegeverständnis und Qualitätsmanagement sind ausführlich in unserem gesonderten Pflegekonzept beschrieben, das wir interessierten Personen gerne aushändigen.
Das unserer Pflege zugrunde liegende wissenschaftliche Pflegemodell ist das Modell nach Professor Monika Krohwinkel: „Aktivitäten und Erfahrungen des täglichen Lebens“ (AEDL). Wir erbringen Ihre individuell benötigten pflegerischen Leistungen nach dem anerkannten aktuellen wissenschaftlichen Stand pflegerischer Erkenntnisse.
Die Planung der Pflege erfolgt möglichst mit Ihnen gemeinsam und einer Person Ihres Vertrauens. Alle durchgeführten Leistungen dokumentieren wir. Auf Wunsch können Sie jederzeit Einsicht in Ihre Pflegedokumentation nehmen. Falls erforderlich, können wir Ihnen auch Kopien erstellen. Sprechen Sie hierzu einfach unsere Fachbereichsleitung an. Bei Veränderungen Ihres Pflegebedarfs passen wir unsere Leistungen Ihrem veränderten Bedarf an.
Wir erbringen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, wie die 24h Betreuung bei Tracheostoma oder bei außerklinischer Beatmung. Wichtig ist. dass Ihr Hausarzt Ihnen die benötigten Leistungen verordnet hat. Die Versorgung erfolgt durch Pflegefachkräfte. Ihre Medikamente werden in einem Schrank im Dienstzimmer der Wohngemeinschaft sicher verwahrt.
Über die gemeinschaftlichen Betreuungs- und Versorgungsangebote hinaus bietet der Pflegedienst Hirschel Pflegedienste GmbH körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung, Hilfen bei der Haushaltsführung und – soweit vom Arzt oder der Ärztin verordnet – medizinische Behandlungspflege an. Diese individuellen Leistungen werden in einer individuellen Leistungsvereinbarung und im Kostenvoranschlag dargestellt. Die Refinanzierung erfolgt in der Regel durch die Kranken- und Pflegekassen, ggf. auch durch den Sozialhilfeträger.
Erst aus der Gesamtschau Ihrer individuell benötigten und gewünschten Leistungen sowie unter Berücksichtigung Ihrer Leistungsansprüche bei den Kranken- und Pflegekassen sowie ggf. weiteren Sozialleistungsträgern lässt sich errechnen, welche Kosten tatsächlich auf Sie zu kommen. Dazu werden wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag erstellen, der dieser Information beiliegt.
Damit wir Sie optimal in der Wohngemeinschaft betreuen können, bitten wir Sie, uns einige Dinge im Vorfeld zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören:
- Der Bescheid über die Pflegeeingraduierung (wenn vorhanden)
- Ein Bescheid über die Bewilligung von Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI (wenn vorhanden)
- Ggf. die Kostenzusage des Sozialamts
- Der Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht in Kopie (wenn vorhanden; auf aktuelle Gültigkeit achten)
- Der Behindertenausweis in Kopie (wenn vorhanden)
- Der Personalausweis in Kopie (wenn vorhanden)
- Der Biografiebogen (bekommen Sie von uns zum Ausfüllen)
- Ärztlicher Fragebogen, unter anderem Übersicht über alle bei Ihnen bekannten Diagnosen, Hausarzt und ggf. Übersicht über mitbehandelnde Fachärzte
- Besonderheiten, zum Beispiel Herzschrittmacherpass, Allergiepass
- Eine Übersicht über Hilfsmittel, zum Beispiel Brille, Rollator, Zahnprothese
- Ein Nachweis über die Zuzahlungsbefreiung
Ihre Pflege und Betreuung in unserer Wohngemeinschaft wird unter ständiger Verantwortung unserer Pflegedienstleitung (PDL) durchgeführt. Die Vertretung der leitenden PDL wird ebenfalls von einer Pflegefachkraft wahrgenommen. Die hauswirtschaftliche Versorgung in unserer Wohngemeinschaft steht unter der Verantwortung einer Hauswirtschaftsfachkraft. Daneben wird unsere Wohngemeinschaft von speziell geschulten Pflegefachkräften für außerklinische Beatmung betreut, die unter der fachlichen Anleitung unserer Fachbereichsleitung tätig werden.
Die grundsätzlichen Entscheidungen darüber, wie die gemeinschaftliche hauswirtschaftliche Versorgung gestaltet wird, erfolgt durch die Nutzer, üblicherweise durch Beschlüsse der Nutzerversammlung. Dazu gehört auch die Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang und Inhalt der gemeinsamen Mahlzeiten oder Art und Umfang der Reinigung der Gemeinschaftsflächen. Die Nutzergemeinschaft kann auch darüber entscheiden, ob und welche an einen externen Dienstleister übertragen werden sollen.
Die Nutzergemeinschaft der Wohngemeinschaft für Intensivpflege entscheidet, ob die gemeinschaftliche hauswirtschaftliche Versorgung durch den Pflegedienst Hirschel Pflegedienste GmbH übernommen wird. Die Durchführung der hauswirtschaftlichen Leistungen erfolgt unter der Prämisse, dass sich die WG-Nutzer an der gemeinschaftlichen hauswirtschaftlichen Versorgung regelmäßig und umfassend beteiligen.
Für die Reinigung Ihrer privaten Räume und das Waschen der privaten Wäsche sind Sie selbst, ggf. mit Unterstützung Ihrer Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter, verantwortlich. Es steht Ihnen frei, externe Dienstleister, u. a. den Pflegedienst Hirschel Pflegedienste GmbH, damit zu beauftragen, individuelle hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen durchzuführen.
Auf Beschluss der Nutzergemeinschaft werden in der Regel zwei Wochen im Voraus gemeinschaftlich, zusammen mit unserer Hauswirtschaftsfachkraft, ein Wochen-Speiseplan und die zugehörige Einkaufsliste erstellt. Unsere WG-Nutzer beteiligen sich an der Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten.
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